Die Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Hörakustikerhandwerk umfasst alle Aufgabenfelder der Hörgeräteakustik. Wir arbeiten dabei neutral, seriös, gewissenhaft und höchst professionell !
Gerichtsgutachten werden in der Regel von dem zuständigen Gericht beauftragt.
Der Gerichtsgutachter beantwortet dabei durch das Gericht an ihn gestellte Fachfragen.
Diese Fragen sind im Beweisbeschluss des Gerichts erfasst und Bestandteil des Verfahrens.
Die Kostenerstattung erfolgt in der Regel nach dem JVEG.
Privatgutachten werden von Privatpersonen in Auftrag gegeben.
Umfang, Aufwand und die Fragestellung werden hier mit dem Auftraggeber vereinbart.
Ziel ist eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Die Kosten werden in der Regel von dem Auftraggeber getragen. Gerne erstelle ich Ihnen ein Angebot.
Wert- und Beweisgutachten dienen der Erfassung von Schäden und Mängeln.
Bei einem Wertgutachten wird häufig der Zeitwert/Restwert ermittelt.
Das Beweisgutachten dient der Erfassung von Mängeln. Diese Mängel werden sachkundig erfasst undmesstechnisch dokumentiert um die Streitigkeit zu klären.
Versicherungsgutachten sind Gutachten, die von einer Versicherung oder von einem Versicherungsnehmer für einen Versicherungsschaden beauftragt wurden.
Zumeist handelt es sich hierbei um Sach- oder auch Haftpflichtschäden.
©Urheberrecht, Thomas Maisch. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.