Leistungen

Meine Leistungen

Mein Fachgebiet umfasst alle Themen der Hörgeräteakustik. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bin ich bundesweit tätig.
Zu den Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gehören Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit.

Gutachten

Die Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Hörakustikerhandwerk umfasst alle Aufgabenfelder der Hörgeräteakustik. Wir arbeiten dabei neutral, seriös, gewissenhaft und höchst professionell !

Gerichts-gutachten

Gerichtsgutachten werden in der Regel von dem zuständigen Gericht beauftragt.

Der Gerichtsgutachter beantwortet dabei durch das Gericht an ihn gestellte Fachfragen.

Diese Fragen sind im Beweisbeschluss des Gerichts erfasst und Bestandteil des Verfahrens.

Die Kostenerstattung erfolgt in der Regel nach dem JVEG.

 

Privat-
gutachten

Privatgutachten werden von Privatpersonen in Auftrag gegeben.

Umfang, Aufwand und die Fragestellung werden hier mit dem Auftraggeber vereinbart. 

Ziel ist eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Die Kosten werden in der Regel von dem Auftraggeber getragen. Gerne erstelle ich Ihnen ein Angebot.

Wert- und Beweisgutachten

Wert- und Beweisgutachten dienen der Erfassung von Schäden und Mängeln.

Bei einem Wertgutachten wird häufig der Zeitwert/Restwert ermittelt. 

Das Beweisgutachten dient der Erfassung von Mängeln. Diese Mängel werden sachkundig erfasst undmesstechnisch dokumentiert um die Streitigkeit zu klären.

 

Versicherungs-gutachten

Versicherungsgutachten sind Gutachten, die von einer Versicherung oder von einem Versicherungsnehmer für einen Versicherungsschaden beauftragt wurden. 

Zumeist handelt es sich hierbei um Sach- oder auch Haftpflichtschäden.

Honorar

Gerichtliches Gutachten und deren Kosten sind im JVEG geregelt. Ein gerichtliches Gutachten wird auf Anordnung durch ein Gericht angefertigt. Hier wird Umfang und Beweisfrage durch das zuständige Gericht festgelegt.
 

Privatgutachten werden in Umfang, Aufwand und in der Fragestellung mit dem Auftraggeber vereinbart. Die Kosten werden in der Regel von dem Auftraggeber getragen. Diese Punkte werden in einem Vorgespräch erfasst und ich erstelle Ihnen ein Angebot.

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